AuPair Aufenthalt innerhalb der EU

September 10, 2017
Ciao a tutti.
Ich bin aktuell in Rom und arbeite hier als AuPair. Bei der Planung meiner Reise ist mir aufgefallen, dass es total viele AuPairGuides für Amerika Aufenthalte gibt. Jedoch kaum welche für AuPair Aufenthalte innerhalb der EU. Deswegen hier ein kleiner Guide für AuPairs innerhalb der EU.

 1. Wie finde ich eine Gastfamilie?
Zum Beispiel über aupairworld.com . Diese Plattform ist sehr benutzerfreundlich und relativ sicher, da Gastfamilien zahlen müssen um Zugriff zuerlangen. Für AuPairs ist sie komplett kostenlos.

2. Wie ist das eigentlich mit der Krankenversicherung?
Wenn du über die gesetzliche Familienversicherung, also über deine Eltern mitversichert bist und unter 23 Jahren, läuft diese einfach weiter. Die meisten Krankenversicherungen werden versuchen dir eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung anzudrehen, die brauchst du aber grundsätzlich nicht außer für ein sichereres Gefühl.
























3. Was ist vor der Einreise zu beachten?
Innerhalb der EU brauchst du weder ein Visum noch musst du im Gastland eine extra Steuernummer beantragen, wenn du NUR als AuPair dort arbeiten möchtest. Im Prinzip kannst du einfach wie in den Urlaub fahren. Lass dich von Webseiten nicht beirren.

4. Wie finde ich Freunde?
Jede europäische Stadt hat eigentlich mindestens eine AuPair Whatsappgruppe. Frag hier am besten einfach dein VorgängerAuPair, bestimmt kann sie dich hinzufügen. Der Sprachkurs oder in Großstädten auch Veranstaltungen der Schulen deiner Gastkinder können eine gute Möglichkeit bieten mit anderen AuPairs in Kontakt zu treten.

5. Kann ich meinen Telefonvertrag und mobiles Datenvolumen weiter nutzen?
Einfache Antwort: Ja, dir entstehen auch keine zusätzlichen Kosten. 

6. Kann mir das Kindergeld weitergezahlt werden?
Ja, hierfür gibt es drei Möglichkeiten:

1. Du weißt nach, dass du mindestens 10 Stunden Sprachunterricht die Woche leistest.
2. Du bewirbst dich für ein Studienfach, bei dem es sehr unwahrscheinlich ist, dass du angenommen wirst und reichst die Absage ein. (Für Sommer- und Wintersemester)
3. Du schreibst dich an einer Uni als ,,Phantomstudent'' ein.

Inwiefern die letzten beiden Möglichkeiten Betrug sind, ist dann wieder eine andere Sache, grundsätzlich machen dies aber wirklich sehr viele während ihres Gapyears.

Solltest du kein Kindergeld beziehen für den Zeitraum deines Auslandsjahres hast du danach mit Studien-, Ausbildungs- oder Praktikumsbeginn natürlich wieder Anspruch darauf. 



































Eure

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